Besonders pikant nach Ansicht des Liberalen: “Ganz praktisch betrachtet zeigt diese Antwort einmal mehr den Unsinn der Verordnungen: Kein Ladenbesitzer darf selbst kontrollieren, ob ein Ausnahmetatbestand auch vorliegt; er darf auch niemandem, bei dem dieser Tatbestand vorliegt, unzulässig diskriminieren und somit einem Behinderten wegen seiner Behinderung ein Hausverbot erteilen.
Und auf welcher Grundlage will dann eine Landesregierung den Ladenbesitzer zur Verantwortung ziehen, wenn es in seinem Geschäft vermeintliche Verstöße gibt?
Es kann keine geben, weil die Verordnungen handwerklicher Murks sind.“