„Als Betriebskrankenkasse mit der gesetzlichen Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern hat deren Vorstand umfangreiche Datenprüfungen vornehmen lassen, die das bisherige Impfgeschehen zu den COVID-19-Schutzimpfungen aus abrechnungstechnischer Sicht näher betrachtet. Datengrundlage für unsere Auswertung sind die Abrechnungsdaten der Ärzte.
Unsere Stichprobe erfolgt aus dem anonymisierten Datenbestand der Betriebskrankenkassen.
Die Stichprobe umfasst 10.937.716 Versicherte (Stichtag: 21.02.2022).
Uns liegen bisher die Abrechnungsdaten der Ärzte für das erste Halbjahr 2021 und circa zur Hälfte für das dritte Quartal 2021 vor. Bei der Auswertung wurden folgende gültige ICD-Codes für Impfnebenwirkungen gefiltert:
- T 88.1
- T 88.0
- U12.9
- Y59.9
Bei der Auswertung wurde jede Person nur einmal datenmäßig erfasst.
Das Ergebnis dieser Auswertung stellen wir im Folgenden in grafischer Aufbereitung dar:




Das Ergebnis unserer Datenauswertung haben wir an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Oberste Behörde für die Impfstoffsicherheit gemeldet, da die von uns ermittelte Anzahl von 216.695 behandelten Fällen für den gesamten Zeitraum (Q1 bis Mitte Q3) im Verhältnis zur Versichertenzahl erhebliche Auffälligkeiten zu dem bei dem PEI im aktuellen Sicherheitsbericht vom 07.02.2022 für den Zeitraum 27.12.2020 bis 31.12.2021 genannten Anzahl von 244.576 Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen aufweist.
Hierzu sehen wir uns im Rahmen des gesetzlichen Auftrages verpflichtet. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Seite 39 des Sicherheitsberichtes des PEI zur Methodik der Datenerfassung beim PEI.
Die BKK ProVita interpretiert diese Daten nicht. Vielmehr sucht sie den Kontakt zu den zuständigen Behörden und Kammern sowie Verbänden. Um dem PEI bei seiner enorm bedeutenden Aufgabe alle erdenkliche Unterstützung zukommen zu lassen, hat sich der Vorstand selbstverständlich für eine eingehende Datenbesprechung mit dem PEI für die kommende Woche bereit erklärt.
Die BKK ProVita möchte alle Krankenkassen mit dem gesetzlichen Auftrag anregen, ihrem Beispiel zu folgen und die eigenen Datenbestände zum Wohle der Versicherten in entsprechender Weise auszuwerten.
Die BKK ProVita distanziert sich in aller Deutlichkeit von den unseriösen Äußerungen des Virchowbundes in dessen Pressemitteilung vom 24.02.2022.
Dr. Dirk Heinrich als Bundesvorsitzender des Virchowbundes hat sich zu keinem Zeitpunkt mit dem Vorstand der BKK ProVita ins Benehmen gesetzt oder Einblick in die Datenauswertung verlangt.
Nur eine ernsthafte und sachorientierte Datenanalyse kann der Impfstoffsicherheit und somit der Gesundheit der Versicherten einen Nutzen bringen. Polemische Äußerungen lehnen wir als ungeeignetes Mittel der Auseinandersetzung ab. Zuständig für die Klärung der Sicherheit der Impfstoffe ist allein das Paul-Ehrlich-Institut. „
Guten Morgen,
erst mal möchte ich mich bei der BKK bedanken. Wenn man im Gesundheitswesen bemerkt, dass evtl. etwas schief laufen kann, ist man nach meiner Meinung verpflichtet darauf aufmerksam zu machen. Jetzt sollte es von allen anderen Krankenkassen inkl. PEI etc. analysiert werden. Es muss darüber gesprochen werden.
Erschreckend ist, wenn Kritik an der Impfung genommen wird, dass irgendeiner anfängt aus allen Rohren zu schießen. Meist ist es von Personen, die mit dem Staat zusammenarbeiten (Expertenrat), oder wie in diesem Fall von Hr. Heinrich, welcher ein Impfzentrum leitet.