Von Obduktionen wurde durch das RKI abgeraten. „In der RKI-Empfehlungen vom 24.03.2020 heißt es u.a.: „Eine innere Leichenschau, Autopsien oder andere aerosolproduzierende Maßnahmen sollten vermieden werden. Sind diese notwendig, sollten diese auf ein Minimum beschränkt bleiben.“
Erst als sich zwei Pathologie-Fachverbände dieser Empfehlung entgegenstellten Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Pathologie, änderte das RKI seine Empfehlung etwas ab.
„Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Pathologen, Karl-Friedrich Bürrig, sowie der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Pathologie, Gustavo Baretton, äußern Kritik an der Empfehlung des RKI. Sie sind der Ansicht, dass „gerade aktuell Obduktionen bei diesen Verstorbenen nicht vermieden, sondern so oft wie möglich durchgeführt werden sollten, auch um den Zusammenhang mit anderen Grunderkrankungen der Verstorbenen zu erhellen. Daran besteht ein großes öffentliches Interesse“, schrieben die beiden in einem Brief an das RKI.“